(...) Da die Grenze dessen, was der Grundsatz der souveränen Staatlichkeit an Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union zulässt, nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Vertrag von Lissabon nicht überschritten wurde, gab es auch keinen Anlass, das deutsche Volk hierüber in einer Volksabstimmung entscheiden zu lassen. (...)
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(...) Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (sog. Montanunion), die einer der Vorläufer der heutigen Europäischen Union war. (...)
(...) wie Sie z.B. auf Wikipedia oder der Website der Bundesregierung nachlesen können, hat das Bundesverfassungsgericht 2009 den Vertrag von Lissabon für verfassungsgemäß erklärt, auf nationaler Ebene aber eine Stärkung der "parlamentarischen Integrationsverantwortung" verlangt. Das Begleitgesetz zum Vertrag wurde zwischenzeitlich nachgebessert, die Mitwirkungsrechte und Pflichten des Parlaments bei der Umsetzung europäischen Rechts besser geregelt. (...)
(...) Die jeweiligen nationalen Parlamente haben deutlich mehr Möglichkeiten, sich in die Arbeit der EU einzubringen. Wir werden die Einhaltung dieses "Subsidiaritätsprinzips" verstärkt kontrollieren und ich hoffe, dies wird für ein Mehr an Demokratie und Legitimität in der Funktionsweise der EU sorgen. (...)
(...) wie Sie wissen, sind für mich Schulen in privater Trägerschaft ein wichtiges Element der Berliner Schullandschaft. Die Finanzierung dieser Schulen ist umstritten. Wir arbeiten seit langem daran, sie auf eine für alle Seiten vertretbare Basis zu stellen. (...)
(...) so halten wir das für richtig und dafür werden wir kämpfen. In der Tat ist es aber so, dass in diesem Punkt im Falle einer möglichen Koalition mit der SPD wohl noch schwere Überzeugungsarbeit zu leisten wäre. Da wären wir sicher auf die Hilfe der Schulen in freier Trägerschaft angewiesen. (...)