(...) Deshalb müssen die Abmahnkosten bei Urheberrechtsverstößen im privaten Bereich wirksam begrenzt werden. Hierzu brauchen wir eine Streitwertobergrenze für Urheberrechtsverletzungen im privaten Bereich, Korrekturen bei der Beweislastverteilung und einen Gegenkostenanspruch des zu Unrecht Abgemahnten. Zu prüfen ist auch die Abschaffung des "fliegenden Gerichtsstands" bei Urheberrechtsverstößen im Internet. (...)
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(...) Kritisch sehen wir nicht die Verteilung des Koran selbst, da religiöse Quellentexte erst durch bestimmte interessegeleitete Auslegung zur Legitimation von Gewalt oder der Missachtung von Grund- und Menschenrechten missbraucht werden können. Äußerst besorgt sind wir aufgrund der Initiatoren dieser Aktion, die sich selbst als Salafisten bezeichnen. (...)
(...) Daß in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte die politischen Handlungsmöglichkeiten auf allen Ebenen beschränkt sind, gehört jedoch auch zur Wahrheit. Erst nach einer Phase des erfolgreichen lt;stronggt;Schuldenabbauslt;/stronggt; wird die Stadt wieder volle Handlungsfähigkeit erhalten. (...)
(...) Die Stadt Essen erhebt aufgrund des Ihnen bekannten Ratsbeschlusses bis heute de facto lt;stronggt;keine Straßenausbaugebühren von Kleingärtnernlt;/stronggt;. Die vom Landtag beschlossene Änderung des § 76 GO NRW hat dazu geführt, dass trotz Nothaushalt die Stadt Essen auch nicht von der kommunalen Finanzaufsicht gezwungen werden kann diese Beiträge einzuziehen. (...)

(...) Nach meinem Kenntnisstand hat der Rat der Stadt Essen im Jahr 2010 eine Stundung der Beträge für den kommunalen Straßenbau beschlossen. Dennoch wurden den lt;stronggt;Kleingärtnerlt;/stronggt; nun entsprechende Kostenbescheide zugesandt. Diesen Zustand empfinde ich als empörend. (...)

(...) Nach den mir vorliegenden Informationen hat der Rat der Stadt Essen am 28.04.2010 die Verwaltung einstimmig aufgefordert, die ergangenen Bescheide bis zum Vorliegen einer tragfähigen Lösung ruhen zu lassen. (...) Dieser wurde unmissverständlich aufgefordert, das KAG so zu ändern, dass die Kleingärtner keine Straßenausbaubeiträge leisten müssen. (...)