(...) in dem von Ihnen angesprochenen Urteil (BAG, Urteil vom 20. März 2012 - 9 AZR 529/10) stellte das BAG fest, dass ein geringerer Urlaubsanspruch für jüngere Mitarbeiter gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt, und dass jüngeren Arbeitnehmern der gleiche Urlaubsanspruch zusteht, wie älteren Mitarbeitern. Durch das BAG-Urteil ist der Gesetzgeber somit aufgefordert, den Urlaubsanspruch für jüngere und ältere Arbeitnehmer einheitlich zu regeln. (...)
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(...) Selbstverständlich ist das höchstrichterliche Urteil zur Urlaubsregelung zu akzeptieren und in den öffentlichen Verwaltungen umzusetzen. Ich empfand allerdings die bisherige Regelung mit höherem Urlaubsanspruch bei höherem Alter durchaus als sinnvoll. (...)

(...) Ältere Beamte bzw. Beschäftigte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben auch aus meiner Sicht ein gesteigertes Erholungsbedürfnis - dies gilt insbesondere angesichts der weiter nach hinten rückenden Pensions- bzw. Verrentungsgrenze bis zum 67. (...)

(...) Das jemand nicht eingestellt wird, weil er über 50 ist, ist sicher eine Diskriminierung, vor allem, weil über 50jährige heute durch den Prozess des lebenslangen Lernens so „viel jünger“ im Geiste und meist auch körperlich sind, als vor 50 Jahren. Außerdem bringen sie Erfahrungen ein, die ein 20jähriger noch nicht gemacht hat. (...)
(...) meiner Meinung nach darf das Erfurter Urteil n i c h t dazu führen, dass die älteren KollegInnen im öffentlichen Dienst weniger Urlaub bekommen, als vorher, sondern die Urlaubstage der jüngeren an die der älteren KollegInnen angepasst wird. (...)
Sehr geehrter Herr Wedig,
vielen Dank für Ihre Frage vom 25. April, die ich zuständigkeitshalber an unsere Arbeitskreisleiterin, die Abgeordnete Diana Golze weitergeleitet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi