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Portrait von Arne Platzbecker
Antwort 10.08.2020 von Arne Platzbecker SPD

Die Hamburger Verfassung schreibt dem Hamburger Senat eine Gesamtverantwortung für das Verwaltungshandeln der Stadt zu, wodurch dieser auch im gesamtstädtischen Interessen gegenüber bezirklichen Beschlüssen abweichende Entscheidungen im Einzelfall treffen können muss.