wir Sozialdemokraten wollen, dass liebenden Menschen keine großen Steine in den Weg gelegt werden. Deshalb zählen wir bereits ein „Verlobten-Visum“ zur Eheschließung mit anschließen Daueraufenthaltsrecht hierzu.
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Sollte eine zukünftige Diskussion und Entscheidung dazu führen § 218 StGB abzuschaffen, sollten selbstverständlich auch die Kosten der Schwangerschaftsabbrüche von den Krankenkassen übernommen bzw. von Krankenhäusern, die öffentliche Mittel erhalten, kostenfrei angeboten werden.
(...) Die beiden Fragen möchte ich genauso kurz und knapp beantworten, wie Sie sie gestellt haben – und zwar zweimal mit Nein. (...)
Ja. Ich halte es nicht für richtig, dass Schwangere sich mit einem Schwangerschaftsabbruch strafbar machen können.
bei unseren Reformvorschlägen des Wahlsystems haben wir uns auf Lösungsvorschläge konzentriert, die das Parlament deutlich verkleinern.
In welcher Form das Wahlrecht für die Bundestagswahl bzgl. Ihrer konkreten Frage oder generell (bspw. Reduzierung der Zahl der Abgeordneten) eine Änderung bedarf, kann ich derzeit (noch) nicht überblicken.