Antwort 16.05.2023 von Hakan Demir SPD
Die alte Staatsangehörigkeit kann somit wiedererlangt werden. Dann gelten aber entsprechend die Voraussetzungen des jeweiligen Staates (wie beispielsweise Aufenthalt in dem jeweiligen Land, Einkommen, etc.).
Die alte Staatsangehörigkeit kann somit wiedererlangt werden. Dann gelten aber entsprechend die Voraussetzungen des jeweiligen Staates (wie beispielsweise Aufenthalt in dem jeweiligen Land, Einkommen, etc.).

Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details.
Die AfD setzt sich dafür ein, mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit zu bringen. Deshalb hat die AfD die Neustrukturierung der Ausgleichsabgabe gefordert.
Ich rate Ihnen, sich mit Ihrer Frage an das Portal, das Anträge auf Härtefallhilfen im Auftrag der baden-württembergischen Landeregierung abwickelt, zu wenden
Richtig ist, dass die Härtefallregelung in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr 3 StAG n.F. verschärft wird