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Die Festlegung dieser Preise obliegt nicht der Bundesregierung. Natürlich wollen wir allen Bürgerinnen und Bürgern bezahlbare Mobilität ermöglichen.
Angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG ab dem Jahr 2021 verzichtet der Bund gegenüber allen Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab diesem Jahr.
Je höher die Miete desto höher die Steuerabgabe
Ja, um einen Antrag stellen zu können, muss ein Härtefall vorliegen. Berücksichtigt werden Rechnungen aus dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022, die im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen sind. Das bedeutet: Die Kosten müssen sich mehr als verdoppelt haben.
Bitte entschuldigen Sie meine späte Reaktion. Anna Gallina hat weiterhin meine volle Unterstützung.