Die Beobachtung der AfD erfolgt durch Verfassungsschutz, Medien und Öffentlichkeit. Eine Verbotsinitiative beim Bundesverfassungsgericht birgt auch Risiken.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 19.09.2023 von Reinhard Houben FDP
Antwort 15.11.2023 von Jochen Ott SPD
Die fortschreitende Radikalisierung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz veranlasst, die AfD-Bundespartei bereits im Jahr 2021 als „Verdachtsfall“ einzustufen und unter Beobachtung zu stellen.
Antwort ausstehend von Florian Braun CDU
Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Volljährige Personen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes angenommenen wurden, sollen kraft einer Übergangsregel ihren vor der Annahme geführten Namen nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Geburtsnamen bestimmen können.
Antwort 12.09.2023 von Yvonne Gebauer FDP
Obwohl sich die AfD in den vergangenen Jahren radikalisiert hat und in Umfragen gegenwärtig hohe Zustimmungswerte verzeichnet, halte ich die Forderung nach einem AfD-Verbotsverfahren für nicht zielführend
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU