Antwort 18.12.2023 von Christian Dürr FDP
Grundsätzlich ist die Einführung einer CO2-Komponente in der Maut mit Inkrafttreten der neuen europäischen Wegekostenrichtlinie bereits ab 25. März 2024 bindend.
Grundsätzlich ist die Einführung einer CO2-Komponente in der Maut mit Inkrafttreten der neuen europäischen Wegekostenrichtlinie bereits ab 25. März 2024 bindend.