
Antwort 19.02.2006 von Ruth Cremer-Ricken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Barth,

Sehr geehrter Herr Barth,
Sehr geehrter Herr Ritzmann,

Guten tag herr barth
Vielen dank für ihre frage.
Zuerst eine vorbemerkung:
Das luftsicherheitsgesetz ist ein bundesgesetz und fällt somit in den aufgaben- und zuständigkeitsberei von bundestagsabgeordneten.
Sehr geehrter Herr Ritzmann,