Antwort 21.12.2007 von Undine Kurth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Mainz,
Sehr geehrter Herr Mainz,
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ja
(...) Die Entscheidung über solche Ausnahmen liegt bei den örtlich zuständigen Behörden, die die Situation vor Ort am Besten einschätzen können. Diese Regelung soll besondere Härten, die mit einem Fahrverbot verbunden sein können, vermeiden, ohne die Einhaltung der Luftqualitätsstandards der EU zu gefährden. Ich halte diese Regelung für sinnvoll. (...)
Ja.