
Antwort 14.08.2006 von Martina Rade BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Moser,

Sehr geehrter Herr Moser,
Guten Tag!

Sehr geehrter Herr Morgenstern,
1. grundsätzlich ist das Schild "nur für Anwohner" nicht zulässig. Der Investor hat u. a. die Auflage bekommen, einen öffentlichen Spielplatz zu errichten, damit können auch Ihre Kinder dort spielen.

Sehr geehrter Herr Klug,
