Frage von Oliver H. • 24.08.2005

Antwort ausstehend von Oskar Lafontaine BSW
Sehr geehrter Herr Meier,
ich denke, dass Männer und Väter im Familienrecht nicht schlechtergestellt sind. Insofern sehe ich hier keinen Handlungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Gensert
Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr Meier,
Damit ich auf Ihre Frage antworten kann, müssten Sie diese bitte konkretisieren. Welche Schlechterstellung im Familienrecht ist gemeint?
Mit freundlichen Grüßen
Uta Zapf
Sehr geehrter Herr Meier,
Sehr geehrter Herr Loll,
gerne versuche ich Ihnen auf Ihre Fragen zu antworten.