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Frage von Stefan B. •

Frage an Maria Michalk von Stefan B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Michalk,
darf ich Sie um einen Rat in Sachen private Krankenversicherung bitten?

Als W2-Professor an einer Fachhochschule in den neuen Bundesländern bin ich zu 50% beihilfeberechtigt. Die restlichen 50% habe ich bisher in einem Tarif versichert, welcher preigünstiger und der Kostensituation in den NBL und meiner Besoldung speziell Rechnung trägt (sogenannter Osttarif).

Nach Wegfall des 10% Abschlags auf die GOÄ/GOZ sah mein Tarif eine Umstellung auf einen höherwertigen Versicherungsschutz ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung vor. Da ich aber auch nur ein "Ostgehalt" als Besoldung erhalte und mit dem bisherigen Versicherungsschutz zufrieden war, habe ich diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen.

Nach Angaben meiner Versicherung sind innerhalb meines Tarifs nur noch 3000 Personen krankenversichert, wobei für Kinder, Frauen und Männer getrennt kalkuliert wird. Da dieser Tarif von Seiten der Versicherung nicht mehr aktiv beworben wird und die Leistungen von allen Versicherten innerhalb des Tarifs getragen werden müssen, wäre mit einer starken Prämiensteigerung in Zukunft zu rechnen.
Meine Frage nun, ist es möglich, dass die Prämien innerhalb dieses Tarifs die
des Normaltarifs (Westtarif) übersteigen, obwohl die Leistungen geringer sind?

Ich trage mich nun mit dem Gedanken, ab 1.9.2009 in den Basistarif zu wechseln, den dann ja wohl jede PKV anbieten muss. Gibt es zu diesem Tarif schon nähere Details hinsichtlich der Leistungen und der Prämien?

Für Ihre Informationen bedanke
ich mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. S. Bischoff

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Sehr geehrter Herr Professor Bischoff,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zum sogenannten „Osttarif“ und zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Tatsächlich wird der von der PKV angebotene „Beamtentarif-Ost“ mit einem geringeren Leistungsvolumen und günstigeren Beiträgen von der PKV über kurz oder lang auslaufen, da er durch den Wegfall des 10% Abschlags bei privaten Arztrechnungen in den neuen Bundesländern nicht mehr kostenadäquat kalkuliert ist und Versicherte in der Zukunft mit steigenden Beiträgen rechnen müssen.

Grundsätzlich sind die Prämien in der Höhe nicht festgelegt, da sie sich an der Risiko- und Kostenstruktur der Versicherten in diesem Tarif orientieren. Die Risikostruktur im Osttarif wird sich zukünftig eher ungünstiger darstellen, was mit steigenden Prämien verbunden ist. Ein Tarifwechsel innerhalb Ihrer Versicherung erscheint hier ratsam. Der Vorteil an einem Wechsel in Ihrem Unternehmen ist, dass Sie die für Sie gebildeten Altersrückstellungen mitnehmen können.

Den Basistarif müssen die privaten Versicherungsunternehmen ab dem 1. Januar 2009 anbieten. Er ersetzt den bisherigen Standardtarif. Die Leistungen orientieren sich am Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung. Für den Basistarif besteht eine Aufnahmepflicht, die Höhe der Beiträge darf nicht vom Gesundheitszustand sondern nur von Eintrittsalter und Geschlecht bestimmt werden. Risikoausschlüsse oder Risikozuschläge gibt es nicht. Die Beiträge für eine Einzelperson sind auf die Höhe des durchschnittlichen Höchstbetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt - zur Zeit ca. 500 Euro. Weitere Regelungen stellen zudem sicher, dass die Beiträge die Versicherten nicht finanziell überfordern. Niemand soll durch die Zahlung der Beiträge hilfebedürftig werden. Künftig sollen Wechseln zwischen den Unternehmen der PKV dadurch erleichtert werden, dass die Altersrückstellungen in Höhe des Basistarifs mitgenommen werden können.

Da ihr bestehender Versicherungsschutz nicht optimal auf ihr derzeitiges Risiko ausgelegt ist, empfiehlt es sich in Ihrem Fall, die Möglichkeiten eines passenden Versicherungsschutzes – unabhängig vom Basistarif ab 2009 - mit Ihrem Versicherungsunternehmen zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen,
Maria Michalk, MdB