(...) Hat er eine Festlegung innerhalb dieser Frist getroffen, kann der Bundespräsident allerdings aus wichtigen Gründen, also bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände wie etwa Naturereignissen, Unruhen, Seuchen oder Streiks größeren Umfangs den einmal bestimmten Termin wieder aufheben und innerhalb des vom Grundgesetz bestimmten Zeitraums neu festsetzen. Ob der Tod der Spitzenkandidatin einer Partei – wie der der von Ihnen erwähnten Frau Benazir Bhutto – einen solchen wichtigen Grund darstellt, obliegt der pflichtgemäßen Ermessensentscheidung des Bundespräsidenten. Dabei hätte er insbesondere den Zeitraum zu berücksichtigen, den die Partei der verstorbenen Bewerberin benötigt, um einen neuen Spitzenkandidaten oder eine neue Spitzenkandidatin zu nominieren. (...)
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Sehr geehrte Frau Kraus,
vielen Dank, daß Sie sich so intensiv mit dem Wahlprogramm der LINKEn auseinandersetzen. Gleich zu Ihrer ersten Frage:
(...) Nur hat die Vergangenheit mehrfach gezeigt, dass Veränderungen in der eigentlichen Politik dadurch kaum zustande kommen. Bei der strategischen Wahl wählt man letztlich nur das vermeidlich kleinere Übel. Eine politische Veränderung wird es somit nicht geben. (...)
(...) Erfreulicherweise haben sich jedoch die Interessenvertreter, Tankstellen, Kioske und Läden auf der einen und Behördenvertreter auf der anderen Seite, zusammengesetzt und eine Vereinbarung unterzeichnet, die vorsieht dass in der Zeit zwischen 20 Uhr und 8 Uhr morgens nur Bier in Dosen oder Plastikflaschen verkauft wird. Premiumbiere müssen sofort in Plastikbecher umgefüllt und die Flaschen zurückgegeben werden. (...)
(...) hat mich erreicht. Natürlich könnte das Gesetz geändert werden, aber das will die Mehrheit im Bundestag nicht. Notfalls müssten Sie allein oder mit anwaltlicher Hilfe eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen, um unverzüglich Geld ausgezahlt zu bekommen. (...)