Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Frage von Stefan S. • 15.02.2008
Frage an Volker Beck von Stefan S. bezüglich Familie
Portrait von Volker Beck
Antwort 22.02.2008 von Volker Beck BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) Ex-Gay-Gruppen unterstützen junge Menschen nicht dabei, homosexuelle Gefühle zu akzeptieren (was laut Bundesregierung nachweislich zu "einer geringeren Anfälligkeit bezüglich psychischer Erkrankungen" führt), sondern sie problematisieren und therapieren an ihnen herum. Auch von Wüstenstrom scheint mir für junge Menschen im Coming Out keine empfehlenswerte Adresse. (...)

Portrait von Oskar Lafontaine
Antwort 12.11.2008 von Oskar Lafontaine BSW

(...) aus der heutigen Sicht vertritt Oskar Lafontaine die Auffassung, dass die so genannte Rente mit 67 eine reine Rentenkürzung darstellt. Oskar Lafontaine setzt sich als Vorsitzender der Linksfraktion dafür ein, dass dieses Gesetz rückgängig gemacht wird und die aktuellen Rentenbezüge um 4-5 Prozent angehoben werden, damit die Preissteigerungen der letzten Jahre ausgeglichen werden können. (...)

Portrait von Volker Beck
Antwort 21.02.2008 von Volker Beck BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) Das andere ist die Sicht der Wissenschaft: In den Humanwissenschaften ist heute anerkannt, dass Homosexualität als solches weder einer Therapie zugänglich ist noch einer Therapie bedarf. Diese Auffassung der Bundesregierung (BT-Drs.16/8022) teile ich ausdrücklich. (...)

Portrait von Dagmar Freitag
Antwort 19.02.2008 von Dagmar Freitag SPD

(...) Ihre Kritik an den Sportangeboten in Deutschland kann ich nicht teilen. In unserem Land gibt es -- auch dank der rund 90.000 Sportvereine -- grundsätzlich ein großes Angebot an Sportmöglichkeiten, und sehr viele Bürgerinnen und Bürger nutzen es gern und intensiv. Allerdings gibt es wie immer Optimierungsmöglichkeiten; wir setzen uns daher u.a. (...)

Portrait von Renate Schmidt
Antwort 10.03.2008 von Renate Schmidt SPD

Sehr geehrte Frau Okon,

als Nachtag zu meiner Antwort vom 18.2. möchte ich Sie noch darüber informieren, dass Ihr Kind sogar ein Umgangsrecht - das man notfalls sogar einklagen könnte - mit seinem Vater hat.