(...) Familienwahlrecht. Immer wieder flammt die Debatte über die Einführung eines Kinder- oder Familienwahlrechtes auf. So wegen des Gruppenantrages im Deutschen Bundestag "Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an" oder anlässlich des von Ihnen erwähnten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. (...)
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(...) Die Interessen der Eltern weichen oft erheblich von den Interessen der Kinder ab. Wählen die Eltern anstelle und für ihre Kinder, wird unter Umständen nicht die Meinung der Kinder, sondern die der Eltern repräsentiert. Im Ergebnis handelt es sich dann nicht um ein Kinderwahlrecht, sondern um ein zusätzliches Wahlrecht für Eltern. (...)
(...) Nach deutscher Rechtsprechung dürfen Unternehmen meines Wissens nach eine/n eventuell künftigen Arbeitnehmer/in schon einmal zur Probe arbeiten lassen, ohne einen Arbeitsvertrag abgeschlossen zu haben, diese Arbeitszeit muss aber auch entlohnt werden. (...)
(...) Infolge der demografischen Entwicklung wird dieser in Zukunft weiter sinken. Dem können wir mit einem Wahlrecht von Geburt an begegnen und damit die gesellschaftliche Bedeutung der Familien und Kinder erhöhen. (...)
(...) Wenn ich mich in meiner Antwort vom 8. Mai 2008 für die Umsetzung des § 11 des Abgeordnetengesetzes, also dem Nachvollziehen der Gehälter von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen auch für Bundestagsabgeordnete, ausgesprochen habe, dann ist dies über die o. g. (...)
(...) generell glaube ich, dass es eine Tendenz gibt, Rechte von Bürgerinnen und Bürgern einzuschränken, alles mit der Begründung einer besseren Terrorismusbekämpfung. Bei einer genauen Prüfung stellt sich heraus, dass die Einschränkungen regelmäßig nicht zu einer höheren Sicherheit führen. (...)