(...) Im Zuge der Gesetzgebungsberatungen wurde die ursprünglich vorgesehene Regelung für die Schusswaffen, bei denen mit geringer Bewegungsenergie Plastikkugeln verschossen werden (Softair-Waffen) wieder verändert.Der Richtwert von 0,008 Joule wurde wegen der EU-Spielzeugrichtlinie auf 0,5 Joule hochgesetzt. Das Gesetz führt nicht zu einer Kriminalisierung der Kinderzimmer, zumal die Regelung nicht den Besitz, sondern das Tragen der Waffen in der Öffentlichkeit unter Strafe stellt. (...)
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(...) Mit dem Waffengesetz, das heute - auch mit meiner Stimme - verabschiedet wird, können Bergsteiger weiter ein Rettungsmesser mit sich führen, Angler ein Anglermesser und selbst den CSU Abgeordneten Uhl konnte ich überzeugen, dass ich den bayrischen Trachtengruppen nicht den Hirschfänger aus der Lederhose ziehe. Wenn Sie sich den § 42 Waffengesetz genauer ansehen, werden Sie feststellen, dass selbst Einhand-Kampfmesser im befriedeten Besitztum weiter genutzt werden dürfen. Beim Vorliegen eines berechtigten Interesses und dies ist bei Berufsträgern immer gegeben, kann das gefährliche Messer weiterhin im öffentlichen Raum mitgeführt werden. (...)

(...) Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Rechtslage zum Verzicht auf die Kernenergie ist die Verstromung von Kohle in der Grundlast absehbar unverzichtbar. Allerdings ist ein solcher unvermeidbarer Kohlepfad klimapolitisch nur dann vertretbar, wenn es gelingt, das entstehende Kohlendioxid abzuscheiden und dauerhaft geologisch zu speichern. (...)
(...) Mit dem Emissionshandel wurde sinnvollerweise ein marktwirtschaftliches Instrument eingesetzt, um umweltpolitische Vorgaben zu erreichen. Dieses Instrument wird in der Tat so wirken, das die Energieversorger die Kohlekraft klimatechnisch entschärfen müssen (höherer Wirkungsgrad, Kohlendioxidabspaltung) oder aber auf andere Techniken ausweichen müssen. Das ist doch zu begrüßen. (...)