(...) Bei allem Wunsch, in solchen Situationen unbedingt schnell und effizient handeln zu wollen, muss trotzdem eine sorgfältige Abwägung erfolgen, wer mit welchen Mitteln die bestmögliche Wirkung erzielen kann. Als FDP-Bundestagsfraktion legen wir bei jeglicher Mandatierung von Militäreinsätzen größten Wert darauf, dass solche, wenn sie schon als letztes Mittel unumgänglich sind, mit einer politisch nachhaltig wirksamen Stabilisierung der betreffenden Konfliktregion einhergehen. Dass dies bei dem zurückliegenden Einsatz der Bundeswehr im Kongo zur Absicherung der Wahlen im Jahre 2006 nicht der Fall gewesen ist, weswegen wir als FDP unsere Zustimmung verweigert hatten, hat sich durch die Ereignisse der letzten Monate leider bestätigt. (...)
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(...) Das Problem, daß es bei Demonstrationen zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen kann, kenne ich, seit ich mich an Demonstrationen beteilige, also inzwischen seit 42 Jahren. (...) Wenn die Polizei nicht nur nervös geworden, sondern eingeschritten wäre, hätte es zu einer schlimmen Eskalation kommen können und zwar völlig unnötiger Weise, wie wir nachträglich wissen. (...)
Sehr geehrter Herr Peter Hofschneider,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
(...) Sie haben recht, die Verrechnung der Kindergeldzahlung bei ALG-II-BezieherInnen ist ein großes Ärgernis. (...) Daß die Sozialgerichte die Klageflut kaum bewältigen können, ist seit langem bekannt. (...)
(...) Ich werde mich dafür einsetzen, dass die notwendigen Bundesmittel entsprechend zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden, damit nach Abschluss der Planungen umgehend mit dem Bau begonnen werden kann. Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage mit Planungen für die Verstärkung staatlicher Infrastrukturvorhaben habe ich die Hoffnung, dass die Ortsumgehung für Tating nicht an fehlenden Mitteln scheitert. Besser wäre es allerdings, wenn schon heute ausführungsreife Pläne vorliegen würden. (...)
(...) bei der Witwenpension verhält es sich ähnlich wie bei der Witwenrente, in beiden Fällen ist die Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Ruhestandsbeamte und Witwen, die älter als 65 Jahre sind, dürfen ohne Nachteile für die Zahlung der Versorgungsbezüge aus Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes unbeschränkt hinzuverdienen, sie sind gegenüber jüngeren Ruhestandsbeamten begünstigt. (...)