(...) Abgesehen davon, dass ein derartiges Verbot nicht geeiVerbotst, Gewalttaten zu verhindern, führt es zudem dazu, dass alle Spielerinnen und Spieler von Computerspielen unter den Generalverdacht gestellt werden, zu Gewalttaten zu neigen. Computerspiele, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, dürfen schon nach geltendem Recht nicht vertrieben werden. (...)
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(...) Auch das ist dann genauso ein Problem, das dann - z.B. durch die Hinzuziehung des Betriebsrats - gelöst werden muss. Gleichstellungsbeauftragte sollen jedoch der spezifischen, strukturellen Benachteiligung von Frauen entgegenwirken, die in dieser Form bei Männern nun einmal nicht gegeben ist. Diese strukturelle Benachteiligung ist auch der Grund, warum es innerhalb der Bundesregierung eine Zuständigkeit für Frauen, jedoch keine für Männer gibt. (...)
(...) Sie behaupten, nicht ein einziger der deutschen Täter habe sich in Abschiedsbriefen konkret auf Videospiele bezogen. Ist das in Ihren Augen als Beweis denn zwingend nötig, wo sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass sich der Amokläufer von Winnenden im Vorfeld seiner Tat intensiv mit so genannten Killerspielen beschäftigt hat? Sollen wir immer auf solche "konkreten Beweise" warten, bis wir etwas unternehmen? (...)