(...) Durch die Einführung des Kumulierens und Panaschierens wird weder mehr Demokratie noch Bürgerbeteiligung an den politischen Entscheidungen geschaffen. Das vorgeschlagene Modell des Kumulierens und Panaschierens, das sich am so genannten "süddeutschen Modell" in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz orientiert (Anzahl der zu vergebenen Stimmen entspricht der Anzahl der zu wählenden Vertreter), eignet sich nicht für Nordrhein-Westfalen. Das liegt daran, dass es in Nordrhein-Westfalen viele großen Kommunen und große Kreise gibt. (...)
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(...) Oktober 2007 (GV.NRW.S.374), das am 17. Oktober 2007 in Kraft getreten ist, sieht kein Kumulieren und Panaschieren vor. (...)
(...) Die Koalition hatte gegen den Widerstand der Opposition und der Experten aus Wissenschaft und kommunaler Praxis zahlreiche tiefgreifende Änderungen an der Kommunalverfassung durchgedrückt. Als besonders folgenschwer erweist sich nun die Abschaffung der Stichwahl und das zukünftige Auseinanderreißen der Ratswahl und der (Ober-)Bürgermeister- bzw. Landratswahl. (...)
(...) Der solidarische Ausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt derzeit nur zwischen deren Mitgliedern über ihre Beiträge, die noch dazu durch die Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 3750 Euro gedeckelt sind. Nimmt man hingegen - wie von uns beabsichtigt - den Solidarausgleich über das Steuer- und Transfersystem vor, werden Unternehmen und Bürger - gesetzlich und private Krankenversicherte - an der Finanzierung des Sozialausgleichs beteiligt. Dann werden auch alle Einkunftsarten in den Sozialausgleich einbezogen, wohingegen das bisherige System zu einseitig vor allem auf Einkünfte aus abhängiger Arbeit ausgerichtet ist. (...)