(...) tatsächlich drückt sich die Bundesregierung um eine Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption und begründet dies u. a. (...)
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(...) Bevor man eine - vielleicht gut gemeinte - Verschärfung der Normen zur Abgeordnetenbestechung fordert, muss man die rechtstechnischen Möglichkeiten der Umsetzung bedenken. (...)
(...) Wir Grünen kritisieren ausdrücklich, dass Deutschland zwar bereits 2003 das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption unterzeichnet, aber bisher noch nicht ausreichend in nationales Recht umgesetzt hat. (...)
(...) Schon bei der Erarbeitung des UN-Übereinkommens gegen Korruption wurde von Seiten der Politik in Deutschland kritisch gesehen, dass das Übereinkommen eine Gleichstellung von Mandatsträgern mit Amtsträgern vorsieht, obwohl diese Gruppen im deutschen Verfassungsrecht einen vollkommen unterschiedlichen Status haben. Noch heute ist es umstritten, wie die Vorgaben des Übereinkommens umgesetzt werden können und gleichzeitig insbesondere die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit des Mandats gewährleistet werden kann. (...)