
Sehr geehrter Herr Slowena,
vielen Dank für Ihre Frage über „Kandidatenwatch“.
Sehr geehrter Herr Slowena,
vielen Dank für Ihre Frage über „Kandidatenwatch“.
(...) Trotzdem möchte ich Ihnen antworten: Bezüglich des Beschlusses wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnsitz zuständige Vormundschaftsgericht. Sie können selbstverständlich gegen einen Beschluss Beschwerde einlegen, wenn Sie beschwerdebefugt sind. Von daher müssen Sie zunächst den Beschluss des Gerichts kennen, um sich dann gegebenenfalls dagegen zu wehren. (...)
Sehr geehrter Herr Herrmann,
(...) Jede der von Ihnen angesprochenen Gruppen und deren Mitglieder haben Rechte und damit auch Bestandsschutz. Eine Umstellung auf ein anderes System erfordert zum einen andere politische Mehrheiten in diesem Land und zum anderen würde dieser Systemwechsel erst nach 30 bis 40 Jahren greifen, da erst dann die jetzt mit den Einzahlungen beginnenden Menschen in den Ruhestand treten würden. (...)
Sehr geehrter Herr Nitze,
vielen Dank für Ihre Frage vom 29. Juli 2009, in der Sie auf die Planung und den Bau der B 210 n von Riepe nach Aurich eingehen.