Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Eckart von Klaeden
Antwort 02.09.2010 von Eckart von Klaeden CDU

(...) Artikel 146 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (GG) benennt als Voraussetzung für eine neue Verfassung, dass diese in freier Entscheidung des deutschen Volkes beschlossen wird. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands hat das GG seinen provisorischen Charakter abgelegt, d.h. (...)

Portrait von Andrea Nahles
Antwort 16.08.2010 von Andrea Nahles SPD

Sehr geehrter Herr Rinderknecht,

ich verweise Sie auf meine Antwort in diesem Forum vom 20. Mai 2010 an Herrn J..

Beste Grüße

Andrea Nahles

Portrait von Sigmar Gabriel
Antwort 28.10.2010 von Sigmar Gabriel SPD

(...) Der Artikel 146 unseres Grundgesetzes besagt, dass das Grundgesetz nach der glücklich gewonnenen Einheit gültig ist, bis das deutsche Volk eine neue Verfassung in freier Entscheidung beschließt. Das Grundgesetz gibt unserem Staat eine gute Verfassung. Eine neue Verfassung wäre daher nach Art. (...)

Portrait von Olaf Scholz
Antwort 09.09.2010 von Olaf Scholz SPD

(...) Aus diesem Grund wurde der Begriff „Verfassung“ bewusst vermieden. So sollten der provisorische Charakter des Grundgesetzes und das Streben nach der Wiedervereinigung unterstrichen werden. (...)

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 13.09.2010 von Hubertus Heil SPD

(...) „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Güverliert seine Gültigkeit an dem Tagefassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ (...) vorgeschlagen, weil bei einer modifizierten Fortgeltung erhebliche Unsicherheiten, möglicherweise eine permanente Verfassungsdiskussion befürchtet wurde. (...)

Portrait von Hermann Gröhe
Antwort 20.08.2010 von Hermann Gröhe CDU

(...) Im Übrigen enthielt das Grundgesetz inhaltlich von Anfang an sämtliche Merkmale einer Verfassung und hat sich als solche in nunmehr über 60 Jahren Staatspraxis als Grundlage eines blühenden, demokratischen Rechts- und Sozialstaates bewährt, so dass verfassungsrechtlich auch keinerlei Zweifel an der demokratischen Legitimation des Grundgesetzes als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bestehen. (...)