(...) Ich gebe Ihnen auch Recht, dass die Einbeziehung der Studierenden in die Verwendung der Gebühren und die Transparenz zu wünschen übrig lässt. Zwar gibt es zahlreiche Ausschüsse, in denen auch Studierende vertreten sind, die über die Verwendung der Studiengebühren entscheiden, aber wie so oft in der Politik werden Entscheidungen vorher in Hinterzimmern abgesprochen und in den eigentlich zuständigen Gremien nur noch abgenickt. (...)
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(...) Seit März 2010 gibt es zudem eine Rahmenvereinbarung der Sozialpartner auf EU-Ebene zur Elternzeit (2010/18/EU - Elternzeitrichtlinie), die in Artikel 5 über Arbeitnehmerrechte und Nichtdiskriminierung das Ziel hat, weiter zu gehen als der TV-L. Jedoch sind konkrete Regelungen dazu in die Hände der Mitgliedstaaten und der Tarifpartner gelegt. (...)
(...) Nicht nur bezüglich des Unterschiedes in den Ruhestandsbezügen, sondern auch bezüglich dieser Zahlungsreihe der „Beiträge“, die einen erheblichen Gegenwartswert aufweist, ist der Beamte im Vorteil gegenüber dem Angestellten mit gleicher Erwerbsbiografie. Zusammengefasst ist wohl zu sagen, dass trotz der Kürzungen bei den Beamtenbezügen und auch bei den Beamtenpensionen in den vergangenen Jahren das durchschnittliche Versorgungsniveau der Pensionäre nicht hinter das durchschnittliche Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgefallen ist, sondern im Durchschnitt weiterhin darüber liegt. (...)
(...) Beim Thema Stuttgart 21 zeigt es sich, wie wichtig es ist, Zusagen des Staates, bzw. Landes zu überprüfen. (...)
(...) "Die geplante Ausgestaltung des getrennten Gebührenmodells ermöglicht es den Grundstückseigentümern, die Höhe der von ihnen zu zahlenden Gebühren durch die Abkopplung angeschlossener Grundstücksflächen zu beeinflussen. Hierdurch haben es die Grundstückseigentümer selbst in der Hand, etwaige zusätzliche Kostenbelastungen durch die Einführung getrennter Sielbenutzungsgebühren abzumildern. Hierbei wird für konkrete bauliche und technische Fragestellungen ein Beratungsangebot seitens der HSE zur Verfügung stehen. (...)