Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
(...) die Einstufung der zweirädrigen Kraftfahrzeuge ergibt sich einerseits aus nationalem, andererseits aus europäischem Recht. Die derzeitigen Fahrerlaubnisklassen werden durch die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Dritte EG-Führerschein-Richtlinie), spätestens bis zum 19. (...)
(...) Momentan ist es in Deutschland zulässig, mit einem Führerschein der Klasse B Kleinkrafträder bis 50 cm3 zu fahren. Nach meinen Informationen können die Mitgliedstaaten der EU nach derzeitiger Rechtslage selbst festlegen, dass Krafträder bis 125 cm3 unter den Führerschein der Klasse B fallen. (...)
(...) ich danke Ihnen für Ihre Frage zum zukünftigen Umgang mit Fahrerlaubnissen für Krafträder bis 125 cm³. Momentan werden verschiedene Fragestellungen zur Führerscheinrichtlinie in Bezug auf Krafträder bis 125 cm³ diskutiert. (...)
(...) Im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht wurde daher noch einmal intensiv mit den beteiligten Verbänden und Bundesländern erörtert, ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen in Deutschland die Einschlussmöglichkeit wieder eingeführt werden sollte. Dabei hat sich die Mehrheit der Bundesländer in Übereinstimmung mit den Verkehrssicherheitsverbänden dafür ausgesprochen, dass die zweiradspezifische Ausbildung unverzichtbar ist. Da die Verordnung der Zustimmung des Bundesrates bedurfte, war ein Einschluss der 125er Leichtkrafträder in die Fahrerlaubnisklasse B nicht durchsetzbar. (...)