Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Wer durch eine vorgeschriebene o. öffentlich empfohlene Impfung eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, kann Leistungen nach dem IfSG bzw.SGB XIV erhalten
Ich bin gerne bereit, mich mit Ihnen auf einen Kaffee /Tee/Wasser zu treffen, um mich mit Ihnen über Ihre Situation, die Rolle der Krankenkassen und die Lage im Gesundheitssystem auszutauschen. Wenn Sie mögen. Außerdem werde ich Ihnen nochmal schreiben, sobald die Infos aus der Fachabteilung mir vorliegen.
Wir fordern jedoch mehr Unterstützung für Erkrankte. Ein wichtiger Punkt ist die Versorgungslage: Für Betroffene gibt es Spezialambulanzen der Uniklinik Marburg und der Charité Berlin.
Persönliche Erfahrungen wie Ihre zeigen mir noch einmal: Wir dürfen niemanden, der von einer Erkrankung im Zusammenhang mit einer Impfung betroffen ist, mit den Folgen alleine lassen.