Frage von Horst E. • 28.06.2023

Antwort ausstehend von Sabine Waschke SPD
wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen.
Wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen.
wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen.
Auch für gemeinnützige Vereine, die eventuell bei der Nutzung einen kleinen Gewinn erwirtschaften, sollte die Kostenfreiheit gelten.