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Ein Parteiverbotsverfahren können nur die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag beantragen. Es sind alle drei oberste Bundesorgane. Über ein Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.

Seit ihrer Gründung vor mittlerweile zehn Jahren hat sich die AfD stetig radikalisiert und sich in mehreren Landesverbänden zu einer offen rechtsextremistischen Partei entwickelt.

Das beste Mittel, um die AfD wieder kleiner zu machen, ist parteiübergreifend eine konsequentere Migrationspolitik, die vor allem illegale Migration nach Deutschland stoppt.

"Emotional" gesehen befürworte ich die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens sofort! Wichtig ist jedoch, dass wir uns auf die Arbeit und Erkenntnisse des Verfassungsschutzes beziehen, der die AfD nach dem Urteil des OVG Münster weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten darf
