Antwort 03.07.2007 von Ute Berg SPD
Sehr geehrter Herr Berdet,
Sehr geehrter Herr Berdet,
(...) Das Grundgesetz sieht, auch aus historischer Erfahrung, eine klare Trennung der Aufgaben und Zuständigkeiten von Polizei und Bundeswehr vor. Die Verschmelzung von innerer und äußerer Sicherheit, also von Militär und Polizei lehnen wir ab. Die Bundeswehr kann bei Katastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen eingesetzt werden. (...)
Sehr geehrter Herr Eckhardt,
mit dem heutigen Datum habe ich die Mail von Herrn de Weert beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Heynemann
Sehr geehrter Herr Schindler,
Sehr geehrte Frau Diemann,
vielen Dank für Ihre Mail.