(...) Wer möchte schon gerne seine Privatangelegenheiten öffentlich ausgetragen sehen. In der Sache an sich kann ich jedoch nicht erkennen, worin eine Diskriminierung von Seiten des Ordnungsamtes Ihrer Person bestehen soll. Es ist mir auch nicht ersichtlich, warum Sie die Regelungen zur Straßenreinigungspflicht als ungerecht empfinden. (...)
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(...) Ich kann leider die Substanz der Straßenreinigungssatzung der Stadt Calbe von hier aus nicht beurteilen. Jedoch sind Pflichten der Straßenreinigung, die den Hauseigentümern obliegen, nicht unüblich. Ich empfehle Ihnen, den Konflikt mit der Stadtverwaltung nicht zu eskalieren, sondern gemeinsam mit dem Ordnungsamt eine vernünftige Lösung zu suchen. (...)
(...) In § 16 Abs. 4 StrRehaG ist geregelt, dass Leistungen nach den §§ 17 bis 19 als Einkommen bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt bleiben. Die monatliche Zuwendung an Haftopfer ist mithin *nicht* als Einkommen beim Bezug von ALG II zu berücksichtigen. (...)
(...) Zum „Erwerb“ einer entsprechenden Waffe wird, anders als oft fälschlich vermutet, kein kleiner Waffenschein benötigt. Für ihn werden im Gegensatz zum „großen“ Waffenschein nur Volljährigkeit, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit vorausgesetzt. (...)
(...) Bedenken hinsichtlich möglicher Fahrpreiserhöhungen, Fahrplanänderungen, Streckenstilllegungen oder eines „Ausverkaufs“ volkseigenen Vermögens nehme ich nicht auf die leichte Schulter. Die SPD-Bundestagsfraktion wird einer Teilprivatisierung nur dann zustimmen, wenn gewährleistet ist, dass es zu solchen falschen Weichenstellungen nicht kommen kann, und der Bund seine Infrastrukturverantwortung nach §87e des Grundgesetzes erfüllt. (...)
(...) Eine Ableistung bei den Streitkräften ist ebenfalls möglich. Um die Akzeptanz von Wehr- und Zivildienst zu erhöhen müssen wir deshalb meiner Meinung nach den Wehr- oder Zivildienst besser als bisher honorieren, zum Beispiel durch den Erlass der Gebühren im Falle eines anschließenden Studiums. Möglichkeiten dazu gibt es viele. (...)