Antwort 20.07.2009 von Franz Thönnes SPD
(...) In der Bundesrepublik Deutschland hat jeder Bürger und jede Bürgerin das Recht sich an Wahlen zu beteiligen. Niemand muss wählen gehen. Es ist die freie Entscheidung des Einzelnen. (...)
(...) In der Bundesrepublik Deutschland hat jeder Bürger und jede Bürgerin das Recht sich an Wahlen zu beteiligen. Niemand muss wählen gehen. Es ist die freie Entscheidung des Einzelnen. (...)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte entschuldigen Sie diese standardisierte Antwort.
Dem anonymen Informationsaustausch per Internetplattform "Abgeordnetenwatch"
ziehe ich den direkten Austausch vor.
(...) In den Bundesländern sind viele Gleichstellungsbeauftragte gar nicht freigestellt. Sie üben ihre Ämter nebenher – ehrenamtlich – aus, wobei ihnen hieraus keine finanziellen oder sonstigen Nachteile erwachsen dürfen. (...)
Sehr geehrter Herr Baumann,
Sehr geehrter Herr Roth,
Sehr geehrter Herr Roth,