(...) Das geänderte Waffenrecht hat zum Ziel, die Anzahl legaler und illegaler Waffen zu reduzieren; den Umgang mit großkalibrigen Waffen einzuschränken; die Verwahrung legaler Waffen besser zu sichern; mit neuester Technik in Zukunft dafür zu sorgen, dass nur noch legale Besitzer die Waffe nutzen können und die Recherche der Polizeibehörden nach Waffen und Waffenbesitzern wesentlich zu beschleunigen. (...)
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(...) Bisher sind Waffenschränke mit Doppelbart- oder Zahlenschlössern ausgestattet. Beabsichtigt ist, dem Bundesministerium des Innern zu ermöglichen, im Wege der Rechtsverordnung technische Systeme der Absicherung von Waffen und Waffenschränken zu verlangen. Dies betrifft insbesondere biometrische Sicherungssysteme. (...)
Sehr geehrter Herr Fick,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Waffenrecht vom 26.05.2009.
Sehr geehrter Herr Fick,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe Ihnen heute eine persönliche Antwort auf dem Postweg zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Manzewski, MdB
Sehr geehrter Herr Fick,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24. Mai 2009.
(...) Die bisherige Rechtslage hatte dieses nicht vorgesehen. Nun muss der Waffenbesitzer – ähnlich einer Alkoholkontrolle im Straßenverkehr – mit einer verdachtsunabhängigen Nachschau rechnen. Allerdings wird durch den unverändert geltenden § 36 Absatz Satz 3 WaffG klargestellt, dass Wohnräume gegen den Willen des Waffenbesitzers nach wie vor nur zur Verhütung dringender Gefahren betreten werden dürfen. (...)