Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Die Äußerungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind völlig unzutreffend, aber in einer parlamentarischen Demokratie im Bundestag erlaubt. Wir können damit leben und gehen davon aus, dass dies Schritt für Schritt die Union selbst diskreditieren wird. (...)
(...) Ein 100%iger Schutz gegen den Zusammenbruch einzelner Firmen sei nicht möglich und auch nicht wünschenswert. Dieser Ansatz, der dem Markt Vorrang vor dem Schutz der Verbraucher einräumt, ist natürlich umstritten, da er den Erwartungen der Kunden von Finanzdienstleistern i.d.R. nicht entspricht. (...)
(...) Mit den Einkommensteuernachzahlungen bei Erhalt des Elterngeldes hast du Recht. Das Elterngeld gilt steuerlich als Lohnersatz und nicht als Sozialleistung. Es steht unter dem so genannten Progressionsvorbehalt, das heißt, dass der progressive Steuersatz aus der Summe von Einkommen und Elterngeld ermittelt wird. (...)
Sehr geehrter Herr Meier,
wenn Sie die BKA-Novelle, die ich maßgeblich mitgestaltet habe, für Irrsinn halten, erübrigt sich jede Debatte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
(...) Was Ihre Bemerkung zu dem Gefühl der allgemeinen Unsicherheit bei den Beamten angeht, so möchte ich Ihnen versichern, dass wir in den Verhandlungen zum Gesetz darauf geachtet haben, niemanden schlechter zu stellen. So haben wir umgesetzt, dass mindestens 95 Prozent des Lebenseinkommens, das nach den alten Regeln erreicht worden wäre, auch nach dem neuen Gesetz gesichert sind; teilweise kommt es sogar zu Besserstellungen! (...)
(...) Auch wenn die zur Auswertung von eventuellen Kernbereichserkenntnissen eingesetzten BKA-Beamten einschließlich dessen Datenschutzbeauftragten nicht als ausreichend neutral und unabhängig im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ansehe, kann ich diesem Gesetz zustimmen. Durch die gesetzlich verankerte unabhängige Evaluierung dieser Streitfragen und die Befristung der Bestimmung zur Onlinedurchsuchung im neuen BKA-Gesetz (Das BKA-Gesetz tritt zum 31.12.2020 außer Kraft) ist gewährleistet, dass nicht nur das eventuell angerufene Bundesverfassungsgericht, sondern auch der Gesetzgeber selbst zwingend gehalten ist, das grundsätzlich einzuhaltende Trennungsgebot zwischen polizeilichen Aufgaben und nachrichtendienstlicher Zuständigkeit strikt einzuhalten und so auch die hohen Anforderungen für besonders intensive Grundrechtseingriffe evaluiert und überprüft werden. (...)