
(...) 3. ein therapeutischer Nutzen von Cannabis zur Behandlung dieser Krankheit nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. (...)
(...) 3. ein therapeutischer Nutzen von Cannabis zur Behandlung dieser Krankheit nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. (...)
(...) Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eröffnet nach § 3 Abs. 2 die Möglichkeit zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Umgang mit Cannabisprodukten. Diese Ausnahmegenehmigung kann auch einem Patienten, dem eine gleich wirksame Therapiealternative nicht zur Verfügung steht, erteilt werden. (...)
(...) Die Ablehnungsgründe in Ihrem Einzelfall kann ich als Außenstehender nicht bewerten. Allerdings denke ich, dass die Situation von schwerkranken Patientinnen und Patienten, deren Leiden durch Cannabis gelindert werden könnten, zurzeit unbefriedigend ist. Der Ausnahmeantrag bei der BfArM ist eine hohe Hürde, die belastend sein kann. (...)
(...) Ein Grund für das Fehlen von Hauptschullehrern ist die mangelnde Attraktivität dieses Berufs: die schwierigsten Schüler, längere Arbeitszeit und schlechtere Bezahlung im Vergleich zu den Realschulen und den Gymnasien. (...) Bayern braucht insgesamt eine Neuausrichtung der Bildungspolitik, und zwar schnell. (...)
(...) Außerdem: Kinder brauchen Kinder. Daher ist meines Erachtens eine möglichst frühe, individuelle und kostenlose Förderung unabdingbar. Ich sage: Wir sollten den Eltern nicht länger zumuten, sich zwischen Familie und Beruf entscheiden zu müssen. (...)