
(...) die von Ihnen angesprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofs bedeutet keine Rückkehr zum alten Recht. Geschiedene Ehegatten können jetzt nicht mehr ohne weiteres bis ins hohe Kindesalter Betreuungsunterhalt für sich beanspruchen. (...)
(...) die von Ihnen angesprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofs bedeutet keine Rückkehr zum alten Recht. Geschiedene Ehegatten können jetzt nicht mehr ohne weiteres bis ins hohe Kindesalter Betreuungsunterhalt für sich beanspruchen. (...)
(...) Wenn der Bundeswehr-Einsatz jetzt beendet würde, würde das Land erneut dem Fundamentalismus anheim fallen. Eine erneute Herrschaft des Terrorismus würde für Tausende Afghanen den sicheren Tod bedeuten und es würde eine riesige Welle von Hunderttausenden von Flüchtlingen nach Europa, aber auch nach Deutschland kommen. (...)
Lieber Herr Tauber,
(...) Die "Mitversicherung über die Grenze" funktioniert so, dass die Familienmitglieder Leistungen der Krankenversicherungen ihrer Heimatländer erhalten. Die hierdurch entstehenden Kosten erstattet die deutsche Krankenversicherung. (...)