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(...) Der Zweck des Betäubungsmittelgesetzes ist nicht Strafe, sondern der Schutz der menschlichen Gesundheit vor den Risiken des Konsums und des sozialen Zusammenlebens vor den schädlichen Wirkungen des Betäubungsmittelskonsums, vor allem der Bekämfung des illegalen Drogenmarktes und der an ihm beteiligten kriminellen Organisationen. Es dient damit auch der Abwehr von Beeinträchtigungen für die wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Grundlagen der Gesellschaft (so das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 9. (...)
(...) Im Übrigen sehe auch ich Nebentätigkeiten von Abgeordneten eher skeptisch, daher gehe ich auch keiner anderen Beschäftigung neben meinen Beruf als Parlamentarierin nach. Allerdings möchte ich Sie darauf hinweisen, dass derzeit nur eine Minderheit der Bundestagsabgeordneten Einkünfte aus Nebentätigkeiten bezieht - der Großteil dieser Abgeordneten ist übrigens der schwarz-gelben Regierungskoalition zuzuordnen. (...)
(...) Aufgrund der ausgeprägten oligopolistischen Marktstrukturen hält es das Bundeskartellamt für erforderlich, einen weiteren Konzentrationsprozess im Kraftstoffsektor durch eine restriktive Zusammenschlusskontrolle aufzuhalten und hat beispielsweise weitere Zusammenschlüsse untersagt. (...)
(...) inkl. der Kollegen aus der CSU, auf die Einführung einer einkommensunabhängigen Komponente im Gesundheitswesen verständigen. Der Fortschritt besteht ja nicht in der Diskussion, sondern in der Entscheidung. (...)