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Die im März 2026 beschlossene Honorarkürzung um 4,5 Prozent sollte zum 1. April wirksam werden. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat ihre Anwendung am 9. Juli 2026 jedoch vorläufig gestoppt; damit ist der Rechtsstreit noch nicht abschließend entschieden.
Um eine Selbstbetroffenheit der politisch Verantwortlichen zu schaffen, fordern wir als AfD erstens die Einbeziehung der Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung als auch, dass die automatische Anpassung der Abgeordnetenentschädigung gestrichen wird.
Als Vizepräsident des Reservistenverbands engagiere ich mich für die Reserve und die Bundeswehr.