Antwort 13.12.2022 von Alena Fink-Trauschel FDP
Die Planungen der Bundesregierung sowie der sie tragenden Fraktionen sehen vor, dass die Strompreisbremse auch für Nachtstrom gilt
Die Planungen der Bundesregierung sowie der sie tragenden Fraktionen sehen vor, dass die Strompreisbremse auch für Nachtstrom gilt
Preisbremsen sind unausgegoren - Nachbesserungen sind nötig!
Die CDU/CSU-Fraktion hat bereits im Februar dieses Jahres einen Antrag zur Bekämpfung der drastischen Erhöhung bei den Energiepreisen im Deutschen Bundestag gestellt. Seit jeher wird von der Ampel-Regierung konstant eine ganze Sparte von Nutzern vergessen.
Ich werde mich mit dem Thema "Nachtspeicherheizungen" befassen, plädiere aber prinzipiell für eine Gleichbehandlung
Wenn Ihnen meine Antwort, der ich nichts hinzuzufügen habe, nicht zusagt, empfehle ich Ihnen, Frau Wagenknecht persönlich zu befragen.