Antwort 13.09.2023 von Gereon Bollmann AfD
Nach meiner Einschätzung wird den rund 250.000 Betroffenen bisher nicht die gebotene Aufmerksamkeit zuteil, weil die Grundlagenforschung hierzulande noch in den Kinderschuhen steckt
Nach meiner Einschätzung wird den rund 250.000 Betroffenen bisher nicht die gebotene Aufmerksamkeit zuteil, weil die Grundlagenforschung hierzulande noch in den Kinderschuhen steckt
Der ermäßigte Beitragssatz gilt nur für jene Arbeitnehmer, die im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
Bisher gilt für Extremisten die Unzuverlässigkeit nur „in der Regel“ (§ 5 Abs. 2 WaffG).
Bei Gefährdung des Kindeswohls hat das Familiengericht gemäß § 1666 Abs. 1 BGB die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.