Antwort 19.09.2023 von Daniela Sommer SPD
wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen.
wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen.
wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen.
Wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen.
Auch für gemeinnützige Vereine, die eventuell bei der Nutzung einen kleinen Gewinn erwirtschaften, sollte die Kostenfreiheit gelten.
Ich fordere schon lange eine Ausweitung der Betriebsbeschränkungen am Flughafen Frankfurt von 22:00 bis 6:00 Uhr.
Sie können sich bei der Antwort zu der entsprechenden Frage selbst davon überzeugen.