Antwort 04.07.2023 von Bettina Hagedorn SPD
Grundsätzlich steht die Auszahlung der Energiepreispauschale jeder anspruchsberechtigten Person nur einmal zu.
Grundsätzlich steht die Auszahlung der Energiepreispauschale jeder anspruchsberechtigten Person nur einmal zu.
Die Staatsanwaltschaften müssen Ermittlungsverfahren einleiten, wenn sie von verfolgbaren Straftaten Kenntnis erlangen.
Die Reform ist mir auch persönlich ein Herzensanliegen, weil das Recht auf der Höhe der Zeit sein muss.
Scheidungskinder können künftig einfacher den Namen des Elternteils annehmen, bei dem sie wohnen.
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
Ziel ist es, die Übertragung der Tarifeinigung auf die Bundesebene zeitnah zu beschließen.