Derzeit liegt noch kein Gesetzentwurf vor.
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Vereinbart ist, dass diese als Paket umgesetzt werden. Das heißt: Änderungen bei der AU kommen erst, wenn auch die Termingarantie bei Fachärztinnen und Fachärzten umgesetzt wird.
Zur beabsichtigten Einführung einer verpflichtenden Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag ist auch geplant, dass Betriebe einzel- oder tarifvertraglich sowie in Betriebsvereinbarungen davon abweichen können.
Eine Haltung zu diesem Thema habe ich dennoch. Und da lautet meine Antwort ganz klar : Nein!

Gleichzeitig stehen wir vor erheblichen demografischen Herausforderungen.
Mit dem vorgeschlagenen Anpassungsmechanismus – acht Monate länger arbeiten, vier Monate länger in Rente bei einem zusätzlichen Lebensjahr – wird das aktuelle durchschnittliche Verhältnis von Erwerbsleben (40 Jahre) zu Rentenbezugszeit (20 Jahre) etwa konstant gehalten.