Antwort 16.01.2006 von Karl-Heinz Warnholz CDU
Sehr geehrter Herr Kahl,
Sehr geehrter Herr Kahl,
Sehr geehrter Herr Kahl,
Sehr geehrter Herr Kahl,
leider habe ich Ihre E-Mail vom Dezember letzten Jahres nicht erhalten. Zufällig habe ich gesehen, dass Ihre Frage noch unbeantwortet ist und möchte die Beantwortung gern nachholen.
Lieber Herr Kahl,
anbei in ausgiebiger Form unsere Argumentation:
Guten Abend Herr Becker,
Sehr geehrter Herr Becker,