Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Omid Nouripour
Antwort von Omid Nouripour
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 17.09.2025

Das ist innerhalb der Rechtslogik sicherlich begründbar, für die Bewerber aber oft nicht nachzuvollziehen.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort von Thorsten Frei
CDU
• 16.07.2025

Natürlich bezieht sich die Norm des § 16 SGB II auf sozialversicherungspflichtige Jobs, wenn es um die Übernahme von Bewerbungskosten durch das Jobcenter geht. Diese haben aber einen sehr breiten Spielraum und dürften ein Beamtenverhältnis regelmäßig einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung gleichsetzen.

Portrait von Julia Klöckner
Antwort von Julia Klöckner
CDU
• 16.07.2025

Sie haben diese auch an den Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts, Thorsten Frei MdB, gestellt. Gerne verweise ich auf seine Beantwortung:

Portrait von Sören Pellmann
Antwort von Sören Pellmann
Die Linke
• 15.07.2025

Die Übernahme von Bewerbungskosten durch die Jobcenter ist generell restriktiv geregelt. Es braucht letztendlich eine sanktionsfreie Mindestsicherung.

Portrait von Armin Grau
Antwort von Armin Grau
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 08.08.2025

Sie haben vollkommen recht, eine Beschränkung auf sozialversicherungspflichtige Stellen, die eine Bewerbung um eine Beamt*innenlaufbahn ausschließt, ergibt wenig Sinn.

Portrait von Katja Mast
Antwort von Katja Mast
SPD
• 12.09.2025

Ich stimme Ihnen zu, dass eine Vermittlung mit so wenig Hürden wie möglich verbunden sein sollte.

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