Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass die gesetzlichen Vorgaben eine verlässliche Grundlage für alle Beteiligten schaffen und zugleich den unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Träger Rechnung tragen
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Die Entscheidung über den Einsatz oder die Beendigung der Nutzung von Palantir-Software liegt bei der Bayerischen Staatsregierung und der sie tragenden Mehrheit im Landtag. Als Oppositionsabgeordneter kann ich diese Entscheidung daher nicht selbst treffen.
Eine Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ist weder vorgeschlagen noch beabsichtigt. Vielmehr wurde im Koalitionsvertrag 2025 vereinbart, dass wir das IFG "mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren" wollen.
Der entsprechende Gesetzesentwurf muss nun von der Bundesjustizministerin erarbeitet und im verabschiedet werden. Erst danach beginnen die parlamentarischen Beratungen und es kann über einzelne Details der geplanten Reform diskutiert werden. Zum aktuellen Stand ist dies noch viel zu früh.
Die Bundesregierung plant nicht, das Kontrollrecht für Normalbürger "abzuschaffen". Was wir primär tun, ist, Missbrauchsmöglichkeiten durch Dritte abzuschaffen und den Wesenskern des IFG zu schärfen. Unabhängig davon beteilige ich mich nicht an Spekulationen, die mögliche zukünftige Regierungen betreffen.
Es geht um eine Anpassung des IFG an die Bedrohungslage der heutigen Zeit sowie um den Schutz staatlicher Arbeit