Sie sehen: Wir werden nicht zulassen, dass rechtsextreme Kräfte unser Land in eine gefährliche Richtung treiben.
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Ich habe wiederholt klar gestellt, dass wir uns gegen jede Form des Extremismus zur Wehr setzen müssen.
Die Einstufung einer Partei als extremistisch vermag noch nicht zwangsläufig ein erfolgreiches Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu begründen. Ich bin skeptisch, ob derzeit alle für ein Verbot erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Justizministerium arbeitet derzeit neue Eckpunkte für eine derartige Reform aus. Daher muss ich Sie für den Moment noch um Geduld bitten.
Die Zahl der sogenannten „Totalverweigerer“ liegt bei lediglich rund 0,25-0,9 Prozent der Bürgergeldempfänger.
Wir haben deshalb schon letztes Jahr eine Rentenkommission eingesetzt, die in wenigen Monaten konkrete und ergebnisoffen Vorschläge auf den Tisch legen wird. Der anstehenden Diskussion möchte ich ungern vorgreifen.