Antwort 29.08.2023 von Kay Gottschalk AfD
anbei erhalten Sie die Fragen sowie die Antwort der Bundesregierung:
anbei erhalten Sie die Fragen sowie die Antwort der Bundesregierung:
Die SPD-Bundestagsfraktion sieht keinen Anlass, die geltende Regelung zu Verlustverrechung bei Termingeschäften zu ändern.
Aufgrund der rechtlichen Zweifelhaftigkeit der Regelung erscheint ein politisches Nachjustieren durchaus angebracht
Deshalb werde ich den nächsten Tagen die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Finanzen schriftlich befragen, ob und ggfs. wann mit Ergebnissen zu rechnen ist stellen.
Ein fundierter Abschluss der Evaluation ist somit wohl erst im Jahr 2026/2027 möglich - auch wenn bis dahin selbstverständlich Zwischenberichte möglich sind, die mitunter auch bereits Tendenzen zur Evaluierung erkennen lassen.