Die Anrufung des Gerichtshofes dient der Klärung offener rechtlicher Fragen, die das Abkommen gefährden könnten, wenn andere Akteure klagen und dann ein bereits ratifiziertes Abkommen gekippt wird.
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Unserer Einschätzung nach ist die strategische Position der EU nicht dadurch gefährdet, dass wir uns an ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit halten. Andersrum denke ich, dass eine rechtliche Klärung der kritischen Fragen einige Bedenken gegen das EU-Mercosur-Abkommen entkräften und damit zu mehr Einigkeit innerhalb der EU und so zu mehr Stärke führen kann.
Ich halte die Forderung, in Schmerzensgeldprozessen auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, für politisch und moralisch nachvollziehbar und richtig.
Ja, wir unterstützen die berechtigte Erwartung, dass die Kirche Betroffenen den Rechtsweg nicht über formale Einwände verbaut – und wir drängen politisch auf klare, rechtsstaatliche Rahmenbedingungen, die Missbrauchsopfern tatsächlich helfen.