Frage von Nadine B. • 28.02.2025
Antwort ausstehend von Carl Jannes Neuse BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine rechtsverbindliche Bearbeitungsfrist von Anträgen auf Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzverordnung besteht nicht.
Umweltthemen kommen in deisem Wahlkampf zu kurz, obwohl sie in der aktuellen Zeit den höchsten Stellenwert eingeräumt bekommen müssten.
In der Zukunft wollen wir als SPD den Tierschutz weiter verbessern. Dafür sehen wir umfassende Ziele und Maßnahmen vor.