Antwort 11.05.2026 von Alexander Hoffmann CSU
Sehr geehrter Herr K.,
Sehr geehrter Herr K.,
Ob und in welchem Umfang solche Verträge notwendig sind, muss das zuständige Haus selbst be- und verantworten. Eine unmittelbare Weisungsbefugnis des Kanzleramts in solche innerorganisatorischen Entscheidungen besteht nicht.